Änderung des Verpackungsgesetzes
Die Änderung des Verpackungsgesetzes wurde am 08. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Originaltext ist unter folgendem Link abrufbar:
Dementsprechend ist ab dem 01. Januar 2022 das Inverkehrbringen bestimmter Kunststofftragetaschen verboten.
Welche Produkte sind davon betroffen?
"... Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren befüllt zu werden..."
(gemäß Verpackungsgesetz §5 Absatz 2)
Mit anderen Worten: Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 50µ (und darüber) sind auch zukünftig in allen Branchen erlaubt.
Ab wann gilt diese Regelung?
Ab dem 01.01.2022 dürfen die betroffenen Produkte von Letztvertreibern in Deutschland nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Restbestände abverkauft werden. Nach Inkrafttreten des Verbotes können bei Zuwiderhandlung Strafen bis zu 100.000,-- € verhängt werden. Die Herstellung bzw. der Export sind weiterhin erlaubt (beispielsweise für ausländische Märkte, in denen leichte Tragetaschen weiterhin zugelassen sind).